Allgemeine Geschäfts- und Stornobedingungen

Die nachstehenden Geschäfts- und Stornobedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, soweit keine gesonderte und anders lautende schriftliche Vereinbarung zwischen Smashpoint und dem Kunden getroffen wurde.

Sollten Dienstleistungen aus welchem Grund auch immer, von Smashpoint nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so wird der Gegenwert dieser Leistungen dem Kunden auf zukünftige Leistungen gutgeschrieben. Eine Ablöse in bar ist nicht möglich.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des vereinbarten Vertrages zwischen Smashpoint und dem Kunden sind Dienstleistungen, die in verschiedenster Form erbracht werden. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungen werden Termine vereinbart, die vom Kunden einzuhalten sind. Der Kunde hat kein Recht auf Rückerstattung oder Gutschrift des Leistungsentgeltes oder Teilen davon, wenn er den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, und damit die Erbringung der von Smashpoint angebotenen Dienstleistungen verhindert. Termine müssen spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn abgesagt werden, sonst müssen diese, inklusive etwaiger anfallender Platzgebühren, in Rechnung gestellt werden.

Werden im Rahmen von Teilnehmergruppen Gruppenunterrichtseinheiten von manchen Kunden nicht wahr genommen, können diese Einheiten nicht kostenlos nachgeholt werden. Auch eine Rückerstattung des Leistungsentgeltes ist nicht möglich. Diese Regelung greift auch dann, wenn der Kunde 24 h vor Spielbeginn oder früher absagt.

Aus der geübten Praxis ergab sich die Möglichkeit, dass die verbleibenden Mitglieder einer Teilnehmergruppe das Leistungsentgelt der Mitglieder die nicht teilnehmen können übernehmen, da sie eine Mehrleistung innerhalb der vereinbarten Unterrichtseinheit erhalten. Eine solche Regelung kann aber nur durch die Vereinbarung der Teilnehmer miteinander entstehen. Eine Rechtsanspruch gegen die Firma Smashpoint kann daraus nicht abgeleitet werden.

Vor allem in den Monaten Juli und August kommt diese Regelung allen Teilnehmern entgegen.

Haftungsbedingungen

Der Kunde haftet für die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung von sich im Eigentum der Firma Smashpoint befindlichem und dem Kunden zur Verfügung gestellten Sportgeräten oder sonstigen Gegenständen.

Haftungsausschluss von Smashpoint

Smashpoint haftet nicht für Unfälle und Verletzungen, die der Kunde während der Trainingseinheit erleidet. Eventuelle Gesundheitsschäden, die aufgrund von chronischen Erkrankungen akut werden bzw. Folgeschäden, die aus Fehleinschätzungen der eigenen Leistungsfähigkeit resultieren, liegen in der Eigenverantwortung der Kunden.

Ist der Kunde aufgrund gesundheitsbedingter Ursachen nicht in der Lage bestimmte Übungen durchzuführen bzw. korrekt auszuführen, so muss der Trainer vorher darüber in Kenntnis gesetzt werden. Bei Minderjährigen hat ein Erziehungsberechtigter den Trainer über etwaige Risiken zu informieren. Zählt der Kunde aufgrund einer chronischen Krankheit zu einer Personengruppe mit erhöhtem Gesundheitsrisiko, so entsteht im Falle einer akuten Gesundheitsschädigung mit Folgeschäden bis hin zum Todeseintritt keinerlei Haftung, auch wenn der Trainer ordnungsgemäß darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Diese sind insbesondere Erkrankungen des Respirationstraktes, Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems, Allergien, Epilepsie und sonstige Erkrankungen mit erhöhtem Risiko.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inkl. aller Steuern.

Die Anmeldung für die Dienstleistungen im Rahmen der Tennisfloh Kids Academy erlangen durch das Vorweisen des einbezahlten Erlagscheins bzw. mit der Barzahlung des Kursbeitrages ihre Gültigkeit.

Die Zahlung erfolgt, so nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Zahlscheines oder 14 Tage ab Beginn des gebuchten Unterrichts. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Smashpoint berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. in Rechnung zu stellen. Kosten die durch den zusätzlichen Schriftverkehr entstehen bzw. anwaltliche Mahnungskosten sind vom Kunden zu bezahlen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen ist Mödling.

Zusatzbestimmungen Tennisfloh Kids Academy

Durch Schlechtwetter nicht abgehaltene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit in der Halle oder zu einem späteren Termin nachgeholt.

Durch die Erfassung Ihrer Daten erklären sie sich bereit, dass diese an die Kooperationspartner von Smashpoint weitergegeben werden können.

Im Falle des Rücktritts eines Kindes von der Anmeldung zu einem Kurs oder einem Camp werden folgende Stornogebühren eingehoben: 20 –10 Tage vor Kurs- bzw. Campbeginn 10%, 9 – 4 Tage vor Kurs- bzw. Campbeginn 25%, ab 3 Tage vor Kurs- bzw. Campbeginn 50%, bei Nichtantritt des Kurses oder Camps 100%.

Vom Kursteilnehmer nicht in Anspruch genommen Leistungen können nicht nachgeholt oder zurückerstattet werden, eine ersatzweise Übernahme durch andere Personen ist möglich.

Smashpoint behält sich das Recht vor, Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmer für die Eigenwerbung und auf der Smashpoint Homepage zu veröffentlichen.

Aufsichtspflichten

Smashpoint kann keine Gewähr dafür abnehmen, dass im Rahmen von Gruppenunterricht für Kinder insbesondere innerhalb des Leistungsangebotes der Tennisfloh Kids Academy, jedes einzelne Kind durchgehend Aufsicht erhält. Natürlich versucht das Trainingspersonal der Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachzukommen.

Beim Aufsuchen der Sanitäranlagen, der Garderoben oder der Kantine kann es vorkommen, dass entweder Einzelpersonen oder ganze Gruppen für kurze Zeit unbeaufsichtigt sind. Für Unfälle oder Verletzungen während dieser Zeit kann Smashpoint keine Haftung übernehmen. Für Verletzungen oder Unfälle von Kindern, die außerhalb der vorgegebenen Kurs- bzw. Camptermine den Unterrichtsort ohne Ankündigung verlassen, kann keine Haftung übernommen werden.

Um ein erhöhtes Unfallsrisiko am Weg nach Hause zu vermeiden, können minderjährige Teilnehmer auch gegen ihren Willen auf der Anlage festgehalten werden, bis ein Erziehungsberechtigter sie abholt!

Nach der Beendigung der Unterrichtseinheiten erlischt die Aufsichtspflicht der Smashpoint Trainer gegenüber minderjähriger Kunden.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Smashpoint und dem Kunden kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Mödling.

Smashpoint hält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vor